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Willkommen bei der YS Hereditas GmbH – Ihrer vertrauensvollen Partnerin in allen Belangen rund um Erbrecht und Vorsorge

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Definition oder spezifische Regelungen für das Konkubinat. Genau deshalb ist es umso wichtiger, essentielle Aspekte wie Ihre gemeinsame Zukunft, klare Trennungsvereinbarungen oder die Vorsorge für den Todesfall schriftlich zu regeln. Eine vorausschauende Planung sorgt für Sicherheit – sowohl für Sie als auch für Ihre Liebsten.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vorsorgeregelungen und Nachlassplanung umfassend zu analysieren und massgeschneiderte, rechtlich einwandfreie Lösungen zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.

Für das gemeinsame Zusammenleben als Paar ohne Trauschein benötigen Sie folgende rechtliche Unterlagen:

Gemeinsame Zukunft regeln

Im Alltag stehen Konkubinatspaare häufig vor Situationen, in denen es hilfreich wäre, wenn eine Partnerin oder ein Partner den anderen vertreten könnte – sei es bei wichtigen Entscheidungen, rechtlichen Angelegenheiten oder organisatorischen Fragen. "Vertretung" bedeutet, im Namen und auf Rechnung des Partners zu handeln, ohne dass daraus rechtliche Verpflichtungen für die vertretende Person entstehen.

Für Konkubinatspaare gibt es jedoch kein automatisches Stellvertretungsrecht, wie es in der Ehe vorgesehen ist. Damit eine rechtliche Vertretung möglich wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese sorgt für Klarheit, Sicherheit und Handlungsfähigkeit in entscheidenden Momenten.

Um Sie optimal auf alle Eventualitäten vorzubereiten, erstellen wir für Sie ein umfassendes Vorsorgedossier, das folgende rechtliche Dokumente enthält:

  • Vorsorgeauftrag
    Regelung Ihrer Vertretung im Falle von Urteilsunfähigkeit
  • Patientenverfügung inkl. Schweigepflichtentbindungserklärung
    Festlegung Ihrer medizinischen Wünsche und Vertretungsrechte im Gesundheitsbereich
  • Anordnungen für den Todesfall
    Klärung von wichtigen Wünschen und Regelungen im Todesfall
  • Formular „Meine Dokumente, Verbindlichkeiten und Wertsachen“ 
    Übersicht über alle Verträge, finanziellen Verpflichtungen, Verbindlichkeiten sowie Wertsachen. Dieses Dokument ist von grosser Bedeutung für die Abwicklung des Nachlasses im Todesfall.

Mit diesen individuell erstellten Dokumenten schaffen wir Sicherheit und schützen Sie sowie Ihren Lebenspartner in jeder Lebenslage.

Trennungsvereinbarung – klare Regeln für den Ernstfall

Ein Konkubinatsvertrag schafft Sicherheit und regelt wichtige Aspekte Ihres Zusammenlebens. DEN einen Konkubinatsvertrag gibt es jedoch nicht – der Inhalt hängt ganz von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation ab. Ein Paar mit Kindern, das gemeinsam ein Eigenheim erwirbt, wird deutlich mehr regeln müssen als kinderlose Doppelverdiener, die in einer Mietwohnung leben.

  • Konkubinatsvertrag
    Warum ein Konkubinatsvertrag wichtig ist?


    Verbindliche Vereinbarungen schaffen klare Verhältnisse und helfen, Missverständnisse oder Enttäuschungen zu vermeiden. Dabei können Themen wie gemeinsame Finanzen, Eigentumsverhältnisse oder Unterhaltsfragen berücksichtigt werden. Auch wer im Fall einer Trennung welche Rechte und Pflichten hat, lässt sich im Voraus festlegen
  • Inventar
    Das Inventar: Wer bringt was ein?


    Zusätzlich zum Konkubinatsvertrag ist es ratsam, ein Inventar der eingebrachten Vermögensgegenstände zu erstellen und regelmässig zu aktualisieren. Dieses Inventar klärt, wer was in den gemeinsamen Haushalt einbringt, und hält die Eigentumsverhältnisse fest. Warum das so wichtig ist?

    Schutz vor Pfändungen - Gerät ein Partner in finanzielle Schwierigkeiten, könnten Gegenstände gepfändet werden, die eigentlich dem anderen gehören

    Klärung im Erbfall - Stirbt einer der Partner unerwartet, könnten Erben Anspruch auf Haushaltsgegenstände erheben, obwohl diese vom überlebenden Partner bezahlt wurde

    Ordnung bei Trennung - Sollte es zur Trennung kommen, kann das Inventar Streitigkeiten vermeiden und klar festlegen, wem welche Gegenstände gehören.

Ein gut durchdachter Vertrag – ein gutes Fundament für Ihre Zukunft!

Ein Konkubinatsvertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Weitsicht. Er hilft Ihnen nicht nur, den Alltag zu organisieren, sondern schützt auch Ihre individuellen Rechte – ob bei einer Trennung oder in finanziell schwierigen Situationen.

Todesfall – Absicherung für Ihre Liebsten

Wenn Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner im Todesfall absichern möchten, ist es ratsam, frühzeitig klare Regelungen zu treffen. Nach dem schweizerischen Erbrecht hat der überlebende Lebenspartner keinen automatischen Erbanspruch. Um sicherzustellen, dass Ihr Partner im Falle Ihres Todes berücksichtigt wird, ist es unerlässlich, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen.

  • Kantonale Regelungen
    Beachten Sie, dass in vielen Kantonen Erbschaftssteuern anfallen können.
  • Vorsorge
    Eine frühzeitige, individuelle Vorsorge verschafft Ihnen und Ihrem Partner jedoch Klarheit und Sicherheit in einer emotional schwierigen Zeit.
  • 2. und 3. Säule
    Darüber hinaus profitieren Sie von weiteren Begünstigungen, beispielsweise in der 2. und 3. Säule.
  • Sorgerechtsverfügung
    Eine Sorgerechtsverfügung ist ein wichtiges Dokument, mit dem Sie festlegen, wer das Sorgerecht für Ihre Kinder übernehmen soll, falls Ihnen etwas zustossen sollte. Gerade als unverheiratetes Paar (Konkubinat) ist es essenziell, eine solche Verfügung zu erstellen, da die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) sonst entscheidet – möglicherweise gegen Ihre persönlichen Wünsche.

    Stellen Sie sich vor, Sie könnten nicht mehr selbst für Ihre Kinder da sein: Wen würden Sie mit gutem Gewissen auswählen, um sie zu lieben, zu schützen und ihnen ein geborgenes Zuhause zu geben? Mit der Verfügung legen Sie genau das fest – bedacht und liebevoll.

Lösungen

Je nach Ihrer persönlichen Situation können wir gemeinsam massgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse entwickeln.

Für unsere Dienstleistungen bieten wir transparente Pauschalpreise an, damit Sie von Anfang an Klarheit über die Kosten haben.

Über uns

Yasemin Savmaz
Inhaberin und Geschäftsführerin
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Prof. Dr. Hans Rainer Künzle
Rechtsbeirat bei der YS Hereditas GmbH

Kontakt

Sie möchten einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren oder haben Fragen?

Wir sind für Sie da! Gerne können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Je nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen bieten wir Beratungen in diversen Formaten an:

  • Telefonisch +41 41 711 66 00
  • Email info@yshereditas.ch
  • Online via Skype oder Zoom
  • Persönlich – gerne auch bei Ihnen zu Hause oder bei uns im BusinessPark Zug, Sumpfstrasse 26, 6312 Steinhausen

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

YS Hereditas GmbH, Dorfstrasse 11, 6319 Allenwinden
www.yshereditas.ch


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